Bauherrenhaftpflichtversicherung

Prinzipiell lauern auf den Baustellen viele Gefahren und niemand kann sich sicher sein, dass nichts passieren könne, auch wenn es manchmal nur Kleinigkeiten sind, welche unter Umständen übersehen oder vergessen werden und sich anschließend als Schadensverursacher erweisen. Schäden können grundsätzlich an Personen und Sachen geschehen und der Gesetzgeber hat an dieser Stelle klar Position bezogen mit dem Paragraphen 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches: „Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“ Und Gleiches gilt auch für jeden Bauherren, denn er haftet mit seinem gesamten Vermögen, auch dem, was er in Zukunft erwirtschaftet. Aus diesem Grund ist der Abschluss einer so genannten Bauherrenhaftpflichtversicherung unverzichtbar.

Diese Versicherung richtet sich grundsätzlich an alle Menschen, welche ein Haus bauen oder auch an Eigentümer, welche ihr Heim verschönern oder erweitern wollen. Während einer Bauphase können sich viele Gefahrenmomente ergeben, zum Beispiel Schächte, welche für diverse Anschlüsse gegraben wurden und nicht ausreichend abgesichert sind. Aber auch spielende Kinder auf einer Baustelle, welche sich an spitzen Kanten einer Stahlmatte verletzten können oder über Steine stolpern. Auch kann es durchaus vorkommen, dass ein Gerüst einstürzt oder durch die Arbeiten auf der Baustelle das Nachbargrundstück verschmutzt wird. Die Liste der lauernden Gefahren könnte endlos fortgesetzt werden. Eine Rechtsschutzversicherung kann natürlich zusätzlich helfen.

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung hat vor allem die Aufgabe, entstandene Schäden zu regulieren, weswegen die Deckungssumme auch deutlich hoch angesetzt werden sollte. Ähnlich wie bei der privaten Haftpflichtversicherung sollte sich die Deckungssumme zwischen drei und zehn Millionen Euro bewegen und zwar sowohl für Personen- als auch für Sachschäden, denn nur so können auch schwere Unglücke auf der Baustelle abgesichert werden.
Dennoch sind nicht immer alle Ansprüche an den Bauherren auch gerechtfertigt und so umfasst der Versicherungsschutz auch die Abwehr von Schadenersatzansprüchen. Aus diesem Grund wird prinzipiell jeder Anspruch eingehend geprüft und im schlimmsten Fall auch von einem Gericht entschieden, wobei die gesamten Kosten von der Bauherrenhaftpflichtversicherung übernommen werden. Der Versicherungsschutz endet auch erst dann, wenn das Haus tatsächlich fertiggestellt ist.

Hinweis:
- Die Versicherungsprämie für die Bauherrenhaftpflichtversicherung wird als so genannter Einmalbetrag berechnet und orientiert sich an vielen Faktoren, unter anderem an der Bausumme, der Deckungssumme und auch der Bauzeit.
- In der Regel ist eine Selbstbeteiligung fällig, welche zumeist bei etwa 250 Euro liegt. Positiv für den Bauherrn ist hierbei, dass der Versicherungsbeitrag durch die Selbstbeteiligung reduziert werden kann.

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